Vergangenheitsabwehr (Hans-Dietmar Henke im Interview mit Willi Winkler)

Veröffentlicht am Leave a commentPosted in Geschichtlichkeit, Verantwortung, Wahrheit&Wahrhaftigkeit, Zweifel&Skepsis

Sie sprechen in Ihrem Buch nirgends von „Verdrängung“ der Vergangenheit, sondern führen den Begriff „Vergangenheitsabwehr“ ein. Das ist neu. Wir kennen „Vergangenheitspolitik“ bei Norbert Frei oder auch das berühmte „kommunikative Beschweigen“ Hermann Lübbes. 

Bei der wissenschaftlichen Bemühung, Klarheit über den Umgang mit unserer Vergangenheit zu gewinnen, bezeichnet „Vergangenheitspolitik“ das frühe Roll-back der recht strengen alliierten Entnazifizierungsmaßnahmen durch die Adenauer-Regierung; das allgemeine „Beschweigen“ individueller NS-Belastung wurde als sozialpsychologische Voraussetzung der gesellschaftlichen Stabilisierung Westdeutschlands gesehen; zuvor beschrieb bereits Lutz Niethammer das Whitewashing selbst schwerstens Belasteter durch die Spruchkammern, die „Mitläuferfabriken“. Alle drei mieden dabei den gebräuchlichen und gesellschaftlich allgegenwärtigen Begriff der „Verdrängung“. Jahrzehnte später ist es an der Zeit, diesen bis heute dominierenden Großbegriff auszumustern.



Warum?

Weil er irreführend ist. Das allgemeine Verhaltensmuster nach 1945 ist keineswegs eine mehr oder weniger unbewusste „Verdrängung“ der Vergangenheit gewesen, sondern deren aktive Abwehr durch Nichtthematisierung, Verschleierung, Verharmlosung, Umdeutung oder Verleugnung: „Vergangenheitsabwehr“ eben. Die vernebelnde Rede von der Verdrängung ist eine Verharmlosung der tatsächlichen Haltung der damaligen Mehrheitsgesellschaft und selbst Indiz für die Vergangenheitsabwehr. Hunderttausende gewinnen aus den kürzlich freigeschalteten NS-Akten ja gerade die Erkenntnis, dass der sprichwörtlich gewordene Opa seine Zeit in der NSDAP oder der SS gar nicht „verdrängt“, sondern seine Enkel schlicht belogen hat.

Persönliche und gemeinsame Verantwortung

Veröffentlicht am Posted in Gerechtigkeit, Verantwortung

Die Verantwortung Einzelner (Einheiten eines Systems, z.B. Menschen, Gemeinschaften, Organisationen, Nationen) für etwas (das geschieht, z.B. Gewalt, Erderwärmung) kann nur mit Hilfe einer eindeutigen Logik 1. Ordnung (Ursache-Wirkungs-Abfolgen) zugeordnet bzw. festgestellt werden. Auf dieser Logik basieren all die Rechtsordnungen- und Systeme, die uns (hoffentlich noch länger) schützen (Jemand der/eine Gruppe die einer anderen Person/einer anderen Gruppe Gewalt antut, ist für die Tat (sein Tun) verantwortlich, unabhängig davon, wie er (sie) zu dieser Tat gekommen ist (welch Umstände vielleicht dazu beigetragen haben)).

Die gemeinsame oder gemeinschaftliche Verantwortung für etwas, das geschieht, können wir hingegen nur mit Hilfe einer zirkulären Logik 2. Ordnung (komplexe Wechselwirkungen) erkennen und erfassen.

Welche Logik wir, so verstehe ich Linn Hoffmann, nutzen (sollten), beziehungsweise welche Logik Priorität haben sollte, hängt von den Kontexten ab. Wir können jedoch beide Perspektiven nutzen. Ein Beispiel: Für die Vertuschung wissenschaftlicher Erkenntnisse, die bereits vor 40-50 Jahren eine Erderwärmung vorausgesagt haben, sind Gas- und Ölkonzerne (und die dort handelnden Personen) verantwortlich, nicht „wir“. Wir, die Homo sapiens, sind verantwortlich für die menschengemachte Erderwärmung und unsere Sorglosigkeit (wobei daran reiche Menschen in reichen Ländern erheblich mehr Anteil haben als arme Menschen in armen Ländern.) Wofür bin ich persönlich, wofür sind wir gemeinschaftlich verantwortlich?

Es bleibt die Erkenntnis, dass sowohl Logiken erster Ordnung, als auch Logiken zweiter Ordnung vom Beobachtersystem abhängig sind.