Persönliche und gemeinsame Verantwortung

Veröffentlicht am Posted in Gerechtigkeit, Verantwortung

Die Verantwortung Einzelner (Einheiten eines Systems, z.B. Menschen, Gemeinschaften, Organisationen, Nationen) für etwas (das geschieht, z.B. Gewalt, Erderwärmung) kann nur mit Hilfe einer eindeutigen Logik 1. Ordnung (Ursache-Wirkungs-Abfolgen) zugeordnet bzw. festgestellt werden. Auf dieser Logik basieren all die Rechtsordnungen- und Systeme, die uns (hoffentlich noch länger) schützen (Jemand der/eine Gruppe die einer anderen Person/einer anderen Gruppe Gewalt antut, ist für die Tat (sein Tun) verantwortlich, unabhängig davon, wie er (sie) zu dieser Tat gekommen ist (welch Umstände vielleicht dazu beigetragen haben)).

Die gemeinsame oder gemeinschaftliche Verantwortung für etwas, das geschieht, können wir hingegen nur mit Hilfe einer zirkulären Logik 2. Ordnung (komplexe Wechselwirkungen) erkennen und erfassen.

Welche Logik wir, so verstehe ich Linn Hoffmann, nutzen (sollten), beziehungsweise welche Logik Priorität haben sollte, hängt von den Kontexten ab. Wir können jedoch beide Perspektiven nutzen. Ein Beispiel: Für die Vertuschung wissenschaftlicher Erkenntnisse, die bereits vor 40-50 Jahren eine Erderwärmung vorausgesagt haben, sind Gas- und Ölkonzerne (und die dort handelnden Personen) verantwortlich, nicht „wir“. Wir, die Homo sapiens, sind verantwortlich für die menschengemachte Erderwärmung und unsere Sorglosigkeit (wobei daran reiche Menschen in reichen Ländern erheblich mehr Anteil haben als arme Menschen in armen Ländern.) Wofür bin ich persönlich, wofür sind wir gemeinschaftlich verantwortlich?

Es bleibt die Erkenntnis, dass sowohl Logiken erster Ordnung, als auch Logiken zweiter Ordnung vom Beobachtersystem abhängig sind.